ErwGr. 33

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung, bezüglich der Einzelheiten der Variablen sowie des Formats, der Maßnahmen im Hinblick auf Sicherheit und Vertraulichkeit, und des Verfahren für den Austausch vertraulicher Daten für die Zwecke des europäischen Rahmens für statistische Unternehmensregister, der Einzelheiten, des Inhalts und der Fristen für die Übermittlung der Metadaten- und Qualitätsberichte, der Standards für die Übermittlung von Daten und Metadaten und der Ausnahmen von den Anforderungen dieser Verordnung oder der auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden. Zum selben Zweck sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Festlegung der Einzelheiten für die Bereitstellung und den Austausch von bestimmten Verwaltungsunterlagen sowie des Formats, der Maßnahmen im Hinblick auf Sicherheit und Vertraulichkeit sowie des Verfahrens für den Austausch vertraulicher Daten für die Zwecke der Statistik über den Warenverkehr innerhalb der Union, der Spezifikationen der einschlägigen Metadaten, des Zeitplans, der Einzelheiten für die Erhebung und Aufbereitung der dem Einfuhrmitgliedstaat übermittelten statistischen Informationen über die Warenausfuhr innerhalb der Union, der Einzelheiten für die Anwendung des Abdeckungsgrads für die gesamte Warenausfuhr innerhalb der Union im Hinblick auf den Bezugszeitraum, der Festlegung der technischen Spezifikationen in Bezug auf die statistischen Datenelemente für die statistischen Informationen über den Warenverkehr innerhalb der Union, die dem Einfuhrmitgliedstaat übermittelt werden und der damit verbundenen Vereinfachungen, übertragen werden. Diese Befugnisse sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) ausgeübt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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