ErwGr. 34

REG_2019_2152 · über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken

Gegebenenfalls sollte die Kommission eine Kosten-Nutzen-Analyse durchführen und dafür sorgen, dass ihr Vorgehen unter Berücksichtigung der erwarteten Vorteile für die Nutzer keine erheblichen zusätzlichen Kosten oder Belastungen für die Mitgliedstaaten oder die Auskunftgebenden, vor allem KMU, bedeutet und dass es zu einer Steigerung der Qualität der Statistiken führt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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