ErwGr. 14

REG_2019_216 · über die Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates

Unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Anforderungen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens und der Notwendigkeit einerseits, später Durchführungsrechtsakte zur Anwendung der vorliegenden Verordnung zu erlassen, sowie der Notwendigkeit andererseits, die aufgeteilten Zollkontingente in Kraft zu setzen und anzuwenden, sobald das Vereinigte Königreich nicht mehr unter die Liste der Zugeständnisse und Verpflichtungen der Union fällt, was bereits am 30. März 2019 der Fall sein könnte, ist es unerlässlich, dass die vorliegende Verordnung so bald wie möglich in Kraft tritt —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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