ErwGr. 12

REG_2019_216 · über die Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates

Im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und angesichts des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union ist es erforderlich und angemessen, Bestimmungen über die Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union festzulegen. Die vorliegende Verordnung geht entsprechend Artikel 5 Absatz 4 EUV nicht über das zur Erreichung der verfolgten Ziele erforderliche Maß hinaus.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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