ErwGr. 4

REG_2019_216 · über die Aufteilung der Zollkontingente in der WTO-Liste der Union nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 teilten die Union und das Vereinigte Königreich den anderen WTO-Mitgliedern mit, dass sie anstreben, dass das Vereinigte Königreich beim Austritt aus der Union seine derzeitigen Verpflichtungen als Mitgliedstaat der Union in seiner neuen, separaten Liste der Zugeständnisse und Verpflichtungen in Bezug auf den Handel mit Waren so weit wie möglich nachbildet. Da jedoch die Nachbildung in Bezug auf quantitative Verpflichtungen keine geeignete Methode ist, teilten die Union und das Vereinigte Königreich den anderen WTO-Mitgliedern mit, dass sie gewährleisten wollen, dass der derzeitige Stand des Marktzugangs der anderen WTO-Mitglieder durch die Aufteilung der Zollkontingente der Union zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich erhalten bleibt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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