ErwGr. 36

REG_2019_2175 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, und der Verordnung (EU) 2015/847 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers

Um sicherzustellen, dass den Entscheidungen über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ein angemessenes Maß an Fachwissen zugrunde liegt, sollte ein ständiger interner Ausschuss in der EBA eingerichtet werden. Dieser Ausschuss sollte sich aus hochrangigen Vertretern von Behörden und Stellen zusammensetzen, die für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig sind und die Fachwissen und Entscheidungskompetenz im Bereich der Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung haben. Diesem Ausschuss sollten außerdem hochrangige Vertreter der ESA mit Fachwissen über die verschiedenen Geschäftsmodelle und deren jeweiligen sektorspezifischen Besonderheiten angehören. Dieser Ausschuss sollte die von der EBA zu fassenden Beschlüsse prüfen und vorbereiten. Um Duplizierungen zu vermeiden, wird dieser neue Ausschuss an die Stelle des bestehenden Unterausschusses für Geldwäschebekämpfung treten, der im Gemeinsamen Ausschuss der ESA eingerichtet wurde. Die ESA sollten jederzeit schriftliche Bemerkungen zu jedem Entwurf eines Beschlusses des internen Ausschusses vorlegen können, die der Rat der Aufseher der EBA vor seinem abschließenden Beschluss gebührend berücksichtigen sollte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 36 REG_2019_2175 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 36 REG_2019_2175 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.