ErwGr. 35

REG_2019_343 · mit Ausnahmen von Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel zwecks Verwendung bestimmter allgemeiner Bezeichnungen

Einige zuständige Behörden sind der Ansicht, bei Ersetzung des (englischen) Begriffs „tonic“ durch „tonik“ auf Kroatisch, Ungarisch, Polnisch und Slowenisch handle es sich in diesen Mitgliedstaaten nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006; ihrer Meinung nach fielen diese Begriffe daher nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.02.2025

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