ErwGr. 19

REG_2019_452 · zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union

Darüber hinaus sollte die Kommission die Möglichkeit haben, eine Stellungnahme im Sinne des Artikels 288 AEUV im Zusammenhang mit ausländischen Direktinvestitionen abzugeben, die voraussichtlich Projekte oder Programme von Unionsinteresse aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung beeinträchtigen. Dadurch würde die Kommission über ein Instrument verfügen, das Projekte und Programme schützt, die der Union als Ganzes nützen und einen wichtigen Beitrag zu Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit leisten. Das sollte insbesondere Projekte und Programme umfassen, für die Unionsmittel in beträchtlicher Höhe bereitgestellt werden oder die durch Unionsrecht im Zusammenhang mit kritischen Infrastrukturen, kritischen Technologien oder kritischen Ressourcen eingerichtet wurden. Diese Projekte oder Programme von Unionsinteresse sollten in dieser Verordnung aufgelistet werden. Eine Stellungnahme, die an einen Mitgliedstaat gerichtet wird, sollte gleichzeitig den anderen Mitgliedstaaten übermittelt werden.
Entsprechend seiner Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit nach Artikel 4 Absatz 3 EUV sollte der Mitgliedstaat die Stellungnahme der Kommission umfassend berücksichtigen, gegebenenfalls durch Maßnahmen, die nach seinem nationalen Recht oder im Rahmen seiner breiter angelegten Politik zur Verfügung stehen, und der Kommission eine Erklärung übermitteln, wenn er dieser Stellungnahme nicht folgt. Die endgültige Entscheidung über eine ausländische Direktinvestition, die einer Überprüfung unterzogen wird, oder eine Maßnahme im Zusammenhang mit einer ausländischen Direktinvestition, die keiner Überprüfung unterzogen wird, fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung des Mitgliedstaats, in dem die ausländische Direktinvestition geplant ist oder abgeschlossen wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 19 REG_2019_452 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 19 REG_2019_452 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.