ErwGr. 21

REG_2019_452 · zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union

Um den Anlegern mehr Sicherheit zu geben, sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission für einen auf 15 Monate nach Abschluss der ausländischen Direktinvestition begrenzten Zeitraum die Möglichkeit haben, Kommentare bzw. eine Stellungnahme zu abgeschlossenen Investitionen, die keiner Überprüfung unterzogen werden, abzugeben. Der Kooperationsmechanismus sollte nicht für ausländische Direktinvestitionen gelten, die vor dem 10. April 2019 abgeschlossen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 21 REG_2019_452 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 21 REG_2019_452 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.