Art. 1 – Ziele

REG_2019_473 · über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur

Die in dieser Verordnung vorgesehene Europäische Fischereiaufsichtsagentur (im Folgenden „die Agentur“) hat zum Ziel, die operative Koordinierung der Kontroll- und Inspektionstätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und die Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erfüllung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik und deren wirksame und einheitliche Anwendung zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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