Art. 4 – Aufgaben im Bereich der internationalen Kontroll- und Inspektionsverpflichtungen der Union

REG_2019_473 · über die Europäische Fischereiaufsichtsagentur

(1)Auf Ersuchen der Kommission übernimmt die Agentur folgende Aufgaben: a) Unterstützung der Union und der Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen mit Drittländern und regionalen Fischereiorganisationen, deren Mitglied die Union ist; b) Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen regionaler Fischereiorganisationen hinsichtlich der Kontroll- und Inspektionsverpflichtungen der Union im Rahmen der mit diesen Stellen geschlossenen Vereinbarungen.
(2)Die Agentur kann auf Ersuchen der Kommission mit den zuständigen Agenturen von Drittländern bei Kontrollen und Inspektionen im Rahmen von Abkommen zusammenarbeiten, die zwischen der Union und jenen Drittländern bestehen.
(3)Die Agentur kann in ihrem Zuständigkeitsbereich im Namen von Mitgliedstaaten Aufgaben im Rahmen internationaler Fischereiübereinkommen übernehmen, denen die Union als Vertragspartei beigetreten ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 4 REG_2019_473 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 4 REG_2019_473 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.