ErwGr. 7

REG_2019_492 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Die anerkannten Organisationen, die ursprünglich vom Vereinigten Königreich anerkannt wurden, verfügen derzeit über eine Unionsanerkennung und wurden von anderen Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/15/EG mit Aufgaben im Zusammenhang mit der Überprüfung, Besichtigung und Zertifizierung von Schiffen betraut. Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 sollte daher geändert werden, um zu gewährleisten, dass diese Organisationen weiterhin Bewertungen gemäß den Anforderungen jener Bestimmung unterzogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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