ErwGr. 9

REG_2019_492 · zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 391/2009 im Hinblick auf den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union

Die Kommission sollte sich zwecks Gewährleistung der Koordination von nationalen Tätigkeiten und Tätigkeiten der Union bei der Kontrolle anerkannter Organisationen mit Experten beraten und bewährte Verfahren identifizieren und sich darüber austauschen, um Doppelarbeit zu vermeiden und bestehende Kapazitäten und Ressourcen bestmöglich zu nutzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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