Art. 18 – Referenzanalysemethoden der Union

REG_2019_787 · über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

(1)Werden Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, Destillate landwirtschaftlichen Ursprungs oder Spirituosen untersucht, um zu prüfen, ob sie dieser Verordnung entsprechen, so müssen diese Analysen mit den Referenzanalysemethoden der Union für die Bestimmung ihrer chemischen und physikalischen Zusammensetzung und ihrer sensorischen Eigenschaften in Einklang stehen. Andere Analysemethoden sind unter der Verantwortung des Laborleiters unter der Bedingung zulässig, dass die Genauigkeit, Wiederholbarkeit und Reproduzierbarkeit der Methoden mit denen der einschlägigen Referenzanalysemethoden der Union zumindest gleichwertig sind.
(2)Sind für den Nachweis und die Quantifizierung der in einer bestimmten Spirituose enthaltenen Stoffe keine unionsweiten Analysemethoden festgelegt, so sind eine oder mehrere der folgenden Analysemethoden zu verwenden: a) Analysemethoden, die durch international anerkannte Verfahren validiert wurden und insbesondere die in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (23) festgelegten Kriterien erfüllen; b) Analysemethoden, die die von der Internationalen Normungsorganisation (ISO) empfohlenen Normen erfüllen; c) von der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) anerkannte und veröffentlichte Analysemethoden; oder d) in Ermangelung von Methoden gemäß den Buchstaben a), b) oder c) aus Gründen der Genauigkeit, Wiederholbarkeit und Reproduzierbarkeit — eine von dem betreffenden Mitgliedstaat zugelassene Analysemethode; — erforderlichenfalls jede andere geeignete Analysemethode.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 18 REG_2019_787 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 18 REG_2019_787 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.