Art. 15 – Für die Bezeichnungen von Spirituosen verwendete Sprachen

REG_2019_787 · über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

(1)Die in den Anhängen I und II kursiv gedruckten Begriffe und geografische Angaben werden weder auf dem Etikett noch in der Bezeichnung und Aufmachung der Spirituosen übersetzt.
(2)Abweichend von Absatz 1 dürfen bei in der Union hergestellten Spirituosen, die für die Ausfuhr bestimmt sind, die in Absatz 1 genannten Begriffe und geografischen Angaben durch Übersetzungen, Transkriptionen oder Transliterationen ergänzt werden, wenn diese Begriffe und geografischen Angaben in der Originalsprache nicht versteckt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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