ErwGr. 42

REG_2019_817 · zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates

Die nationale Behörde oder die Stelle der Union, die die Daten in das betreffende EU-Informationssystem eingegeben hat, sollte diese Verknüpfungen bestätigen bzw. entsprechend ändern. Diese nationale Behörde oder Stelle der Union sollte auf die im CIR oder im SIS und im MID gespeicherten Daten für die Zwecke einer manuellen Verifizierung verschiedener Identitäten zugreifen dürfen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 13.02.2025

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