Art. 8 – Gemeinsame Verfahren und Regeln für den Zugang

REG_2020_1056 · über elektronische Frachtbeförderungsinformationen

(1)Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte mit gemeinsamen Verfahren und detaillierten Regeln, einschließlich gemeinsamer technischer Spezifikationen, für den Zugang der zuständigen Behörden zu eFTI-Plattformen, einschließlich Verfahren für die Verarbeitung gesetzlich vorgeschriebener Informationen und für die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den betroffenen Unternehmen in Bezug auf diese Informationen.
(2)Beim Erlass der in Absatz 1 genannten Durchführungsrechtsakte bemüht sich die Kommission um effizientere Verwaltungsverfahren und minimale Befolgungskosten sowohl für die betroffenen Unternehmen als auch die zuständigen Behörden.
(3)Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 15 Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. Der erste dieser Durchführungsrechtsakte erfasst alle in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannten Elemente und wird spätestens bis 21. Februar 2023 erlassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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