ErwGr. 18

REG_2020_1503 · über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und der Richtlinie (EU) 2019/1937

Im Interesse eines hohen Anlegerschutzes, zur Verringerung der mit Schwarmfinanzierung verbundenen Risiken und zur Gewährleistung einer fairen Behandlung aller Kunden sollten die Schwarmfinanzierungsdienstleister über Vorschriften verfügen, die eine professionelle, faire und transparente Auswahl der Projekte auf ihren Plattformen und eine professionelle, faire und transparente Erbringung der Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sicherstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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