ErwGr. 2

REG_2020_2011 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 zur Zahlungsverkehrsstatistik (EZB/2013/43) (EZB/2020/59)

Da Zahlungen mit Hilfe von Zahlungsinstrumenten durchgeführt und über Zahlungssysteme abgewickelt werden, ist die Erhebung statistischer Daten zu Zahlungsinstrumenten erforderlich, um das reibungslose Funktionieren der Systeme sicherzustellen, welche die Zahlungen durchlaufen. Im Hinblick darauf, dass die Standards für Zahlungsinstrumente durch Zahlverfahren vorgegeben werden, ist darüber hinaus die Erhebung statistischer Daten zum Betrieb der Zahlverfahren als Beitrag zum reibungslosen Funktionieren dieser Zahlungssysteme erforderlich. Für diese Zwecke benötigt die EZB sowohl jährliche als auch halbjährliche statistische Daten. Daher sollte die Meldefrequenz erhöht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.12.2024

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