ErwGr. 5

REG_2020_2011 · zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 zur Zahlungsverkehrsstatistik (EZB/2013/43) (EZB/2020/59)

Aus den gleichen Gründen sollte im Interesse eines einheitlichen Meldewesens eine Angleichung der Begriffsbestimmungen und Methodik der Verordnung (EU) Nr. 1409/2013 der Europäischen Zentralbank (EZB/2013/43) (4) und der Richtlinie (EU) 2015/2366 vorgenommen werden, soweit diese für die Zwecke der Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) einschlägig sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.12.2024

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