ErwGr. 38

REG_2020_2081 · zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) betreffend Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up

Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von Alternativen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die im Dossier nach Anhang XV vorgeschlagene Beschränkung mit den beschriebenen Änderungen die geeignetste unionsweite Maßnahme ist, um dem festgestellten Risiko für die menschliche Gesundheit zu begegnen, ohne Lieferanten, Tätowierer oder Verbraucher erheblich zu belasten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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