ErwGr. 35

REG_2020_2223 · zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft und die Wirksamkeit der Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung

Die frühzeitige Informationsübermittlung durch das Amt zwecks Einleitung von Sicherungsmaßnahmen ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der finanziellen Interessen der Union. Um hierbei eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Amt und den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen zu gewährleisten, ist es angezeigt, dass letztere bei der Entscheidungsfindung über etwaige Sicherungsmaßnahmen einschließlich etwaiger Beweissicherungsmaßnahmen das Amt jederzeit zurate ziehen können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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