ErwGr. 13

REG_2020_741 · über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung

Die geringe Nutzung der Wasserwiederverwendung in der Union erklärt sich unter anderem durch die hohen Investitionen, die für die Modernisierung kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen erforderlich sind, und die mangelnden finanziellen Anreize für die Nutzung der Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft. Es sollte möglich sein, diesen Problemen durch die Förderung innovativer Programme und wirtschaftlicher Anreize zu begegnen, um den Kosten und den sozioökonomischen und ökologischen Vorteilen der Wasserwiederverwendung angemessen Rechnung zu tragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

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