REG_2020_741 · über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung
Das Risikomanagement sollte eine proaktive Identifizierung und ein proaktives Management von Risiken umfassen und mit dem Ansatz verknüpft sein, aufbereitetes Wasser in einer für bestimmte Verwendungszwecke erforderlichen Qualität zu erzeugen. Die Risikobewertung sollte auf wesentlichen Elementen des Risikomanagements beruhen und über etwaige zusätzliche Anforderungen an die Wasserqualität Aufschluss geben, die für die Gewährleistung eines ausreichenden Schutzes der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier erforderlich sind. Zu diesem Zweck sollte durch Risikomanagementpläne für die Wasserwiederverwendung gewährleistet werden, dass aufbereitetes Wasser sicher genutzt und bewirtschaftet wird, und dass keine Gefahr für die Umwelt oder die Gesundheit von Mensch oder Tier besteht. Zur Entwicklung solcher Risikomanagementpläne könnten bestehende internationale Leitlinien oder Normen wie der Leitfaden zur Beurteilung des Gesundheitsrisikos und zur Behandlung von Wasser für die Wiederverwendung (ISO 20426:2018), die Empfehlungen für die Nutzung von aufbereitetem Abwasser für die Bewässerung (ISO 16075:2015) oder die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation, WHO) herangezogen werden.
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