ErwGr. 21

REG_2021_1057 · zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013

Angesichts der Bedeutung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung sollte der ESF+ Synergien und Komplementarität mit dem Programm EU4Health gewährleisten, das durch die Verordnung (EU) 2021/522 des Europäischen Parlaments und des Rates (17) eingerichtet wurde, und der Anwendungsbereich des ESF+ sollte den Zugang zur Gesundheitsversorgung für schutzbedürftige Personen einschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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