Art. 24 – Unterstützung von Projekten mit begrenztem Finanzvolumen

REG_2021_1059 · über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg)

(1)Die Programme im Rahmen von Interreg A, B und D unterstützen Projekte mit begrenztem Finanzvolumen, und zwar entweder a) direkt im Rahmen der einzelnen Programme oder b) im Rahmen eines oder mehrerer Kleinprojektefonds.
(2)Ist ein Programm im Rahmen von Interreg B oder D nicht in der Lage, die in Absatz 1 genannte Verpflichtung zu erfüllen, werden die Gründe dafür, dass die Verpflichtung nicht erfüllt werden kann, gemäß Nummer 6 des im Anhang enthaltenen Musters dargelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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