Art. 31 – Spezifisches Ziel

REG_2021_1139 · über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004

Die Unterstützung im Rahmen dieses Kapitels deckt Interventionen ab, die auf dem Wege der Förderung von Wissen über die Meere, Meeresüberwachung oder Zusammenarbeit der Küstenwachen zur Stärkung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Meere und Ozeane beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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