Art. 34 – Zusammenarbeit der Küstenwachen

REG_2021_1139 · über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004

(1)Die zur Verwirklichung des spezifischen Ziels gemäß Artikel 31 auf dem Wege der Förderung der Zusammenarbeit der Küstenwachen gewährte Unterstützung trägt zu von nationalen Behörden durchgeführten Maßnahmen im Rahmen der in Artikel 69 der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates (34), in Artikel 2b der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (35) und in Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/473 des Europäischen Parlaments und des Rates (36) genannten europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Küstenwache bei.
(2)Die Unterstützung für Maßnahmen gemäß Absatz 1 des vorliegenden Artikels kann auch zur Entwicklung und Umsetzung einer Fischereikontrollregelung der Union unter den in Artikel 22 genannten Bedingungen beitragen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 34 REG_2021_1139 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 34 REG_2021_1139 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.