REG_2021_1147 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
(1)Die Finanzausstattung für die Durchführung des Fonds beträgt für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 20279 882 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen.
(2)Die Finanzausstattung wird wie folgt eingesetzt: a) 6 270 000 000 EUR werden den Programmen der Mitgliedstaaten zugewiesen; b) 3 612 000 000 EUR werden der thematischen Fazilität nach Artikel 11 zugewiesen.
(3)Bis zu 0,42 % der Finanzausstattung werden der technischen Hilfe auf Initiative der Kommission gemäß Artikel 35 der Verordnung (EU) 2021/1060 zugewiesen.
(4)Gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) 2021/1060 können bis zu 5 % der ursprünglichen Mittelzuweisung aus einem der Fonds der genannten Verordnung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung auf Antrag eines Mitgliedstaats auf den Fonds im Wege der direkten oder indirekten Mittelverwaltung auf diesen Mitgliedstaat übertragen werden. Die Kommission führt diese Mittel direkt gemäß Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung bzw. indirekt gemäß Buchstabe c des genannten Unterabsatzes aus. Diese Mittel werden zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet.
Kann ich Art. 10 REG_2021_1147 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.