ErwGr. 48

REG_2021_1147 · zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Ergänzend zur Umsetzung des politischen Ziels des Fonds auf nationaler Ebene im Rahmen der Programme der Mitgliedstaaten sollte der Fonds auch Maßnahmen auf Unionsebene fördern. Diese Maßnahmen sollten allgemeinen strategischen Zwecken innerhalb des Interventionsbereichs des Fonds im Zusammenhang mit politischen Analysen und Innovationen, dem grenzübergreifenden gegenseitigen Austausch und länderübergreifenden Partnerschaften und der Erprobung neuer Initiativen und Maßnahmen in der gesamten Union dienen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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