ErwGr. 20

REG_2021_1153 · zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014

Im Zusammenhang mit ihrer Mitteilung vom 17. Mai 2018 mit dem Titel „Nachhaltige Mobilität für Europa: sicher, vernetzt und umweltfreundlich“ hob die Kommission hervor, dass automatisierte Fahrzeuge und fortgeschrittene Konnektivitätssysteme dazu führen werden, dass Fahrzeuge sicherer werden, leichter geteilt werden können und für alle Bürger, einschließlich derjenigen, die wie ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität möglicherweise von den heutigen Mobilitätsdiensten abgeschnitten sind, auch zugänglicher werden. In diesem Zusammenhang schlug die Kommission auch einen „Strategischen Aktionsplan der EU zur Straßenverkehrssicherheit“ und die Änderung der Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (10) vor.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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