Art. 16 – Sekretariat des Bürgerbeauftragten

REG_2021_1163 · zur Festlegung der Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten) und zur Aufhebung des Beschlusses 94/262/EGKS, EG, Euratom

(1)Dem Bürgerbeauftragten müssen ausreichend Haushaltsmittel zugewiesen werden, um seine Unabhängigkeit und die Wahrnehmung der Aufgaben sicherzustellen.
(2)Der Bürgerbeauftragte wird von einem Sekretariat unterstützt. Der Ombudsmann ernennt den Hauptverantwortlichen des Sekretariats.
(3)Die Beamten und sonstigen Bediensteten des Sekretariats des Bürgerbeauftragten unterliegen dem Statut. Die Zahl der Mitarbeiter des Sekretariats wird jährlich im Rahmen des Haushaltsverfahrens festgelegt.
(4)Sind Beamte der Union zum Sekretariat des Bürgerbeauftragten abgeordnet, gilt diese Abordnung als Abordnung im dienstlichen Interesse gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 38 des Statuts.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 16 REG_2021_1163 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 16 REG_2021_1163 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.