ErwGr. 3

REG_2021_1203 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/1706 hinsichtlich der Aufnahme autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse

Das Handels- und Kooperationsabkommen (2) zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich (im Folgenden „TCA“) wird seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewandt. Im TCA ist ein zollfreier, quotenfreier Zugang für Fischereierzeugnisse mit Ursprung vorgesehen. Die überseeischen Länder und Hoheitsgebiete des Vereinigten Königreichs (OCT) sind jedoch nicht länger mit der EU assoziiert und erhalten für ihre Ausfuhren von Fischereierzeugnissen in die Union keine Zollermäßigungen mehr.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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