ErwGr. 6

REG_2021_1203 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2020/1706 hinsichtlich der Aufnahme autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte Fischereierzeugnisse

Um die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union in Bezug auf den Wegfall der Präferenzregelung für die OCT und die Folgen des Auslaufens der Zusatzprotokolle mit Norwegen und Island auszugleichen, sollte diese Verordnung umgehend in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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