ErwGr. 27

REG_2021_1232 · über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Diese Verordnung sollte die Vorschriften über das Berufsgeheimnis nach nationalem Recht unberührt lassen, wie etwa die Vorschriften über den Schutz der beruflichen Kommunikation zwischen Ärzten und ihren Patienten, zwischen Journalisten und ihren Quellen oder zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten — insbesondere, da die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten von zentraler Bedeutung ist, um die wirksame Ausübung der Verteidigungsrechte als wesentlichem Bestandteil des Rechts auf ein faires Verfahren zu gewährleisten. Diese Verordnung sollte auch nationale Vorschriften über Register von Behörden oder Organisationen, die Personen in Notlagen Beratung anbieten, unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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