ErwGr. 29

REG_2021_1232 · über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Die von den Mitgliedstaaten gemäß dieser Verordnung bereitzustellenden Statistiken sind wichtige Indikatoren für die Bewertung der Politik, einschließlich Gesetzgebungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist es wichtig, die Auswirkungen der sekundären Viktimisierung anzuerkennen, die mit der Weitergabe von Bildern und Videos von Opfern sexuellen Missbrauchs von Kindern einhergehen, die möglicherweise schon seit Jahren im Umlauf sind und in solchen Statistiken nicht vollständig erfasst werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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