ErwGr. 5

REG_2021_1232 · über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet

Der Schutz der Kinder, sowohl online als auch offline, ist eine der Prioritäten der Union. Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern stellen schwere Verletzungen der Menschen- und Grundrechte dar, insbesondere der Rechte der Kinder auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, Misshandlung oder Ausbeutung, einschließlich des sexuellen Missbrauchs, wie im Kinderrechtsübereinkommen und in der Charta verankert. Die Digitalisierung hat viele Vorteile für die Gesellschaft und die Wirtschaft mit sich gebracht, sie geht aber auch mit Problemen einher wie der Zunahme des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Am 24. Juli 2020 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ (im Folgenden „Strategie“) an. Die Strategie zielt darauf ab, auf Unionsebene wirksam gegen das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorzugehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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