Art. 4 – Mittelausstattung

REG_2021_1529 · zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

(1)Die Mittelausstattung für die Durchführung des IPA III im Zeitraum 2021-2027 beträgt 14 162 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen.
(2)Der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Betrag kann gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2021/947 zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen für die Durchführung des IPA III eingesetzt werden, darunter die Vorbereitung, Überwachung, Kontrolle, Prüfung und Evaluierung, einschließlich für betriebliche IT-Systeme.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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