ErwGr. 34

REG_2021_1529 · zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

Die Kommission sollte dafür sorgen, dass es klare Überwachungs- und Evaluierungsmechanismen gibt, damit bei der Ausführung des Haushaltsplans der Union echte Rechenschaftspflicht und Transparenz bestehen und eine wirksame Bewertung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Verordnung sichergestellt ist. Soweit möglich und angebracht sollten die Ergebnisse des Handelns der Union auf der Grundlage vorab festgelegter, transparenter, länderspezifischer und messbarer Indikatoren überwacht und evaluiert werden, die an die Besonderheiten und Ziele des IPA III angepasst sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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