ErwGr. 33

REG_2021_1529 · zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)

Die Kommission sollte jedes Jahr eine Bewertung der Umsetzung des IPA-Programmplanungsrahmens vornehmen und darlegen, wie der Leistungsansatz und der Grundsatz des „gerechten Anteils“ durchgeführt wurden. Diese Bewertung sollte zudem den aktuellen Stand und Umfang der für jedes Ziel und für jeden der in Anhang I aufgeführten Begünstigten bereitgestellten Finanzmittel enthalten. Sie sollte dem mit dieser Verordnung eingerichteten Ausschuss ferner ermöglichen, über angemessene Informationen zu verfügen und die Kommission zu unterstützen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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