(1)Zusätzlich zu den in den Artikeln 4 und 5 genannten Zielen verfolgt das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa die folgenden allgemeinen Ziele: a) Beschleunigung des Innovationsprozesses und der Entwicklung innovativer biobasierter Lösungen; b) Beschleunigung der Markteinführung der bestehenden ausgereiften und innovativen biobasierten Lösungen; c) Gewährleistung einer hohen Umweltleistung biobasierter Industriesysteme.
(2)Das Gemeinsame Unternehmen für ein kreislauforientiertes biobasiertes Europa verfolgt außerdem die folgenden spezifischen Ziele: a) Intensivierung der interdisziplinären Forschungs- und Innovationstätigkeiten, um die Vorteile des Fortschritts in den Biowissenschaften und in anderen wissenschaftlichen Disziplinen für die Entwicklung und Demonstration nachhaltiger biobasierter Lösungen zu nutzen; b) Ausbau und Integration der Forschungs- und Innovationskapazitäten der Interessenträger in der gesamten Union, auch in Regionen mit unterentwickelten Kapazitäten, um das Potenzial der lokalen Bioökonomie auszuschöpfen; c) Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten zur Bewältigung von Umweltproblemen und Entwicklung nachhaltigerer biobasierter Innovationen, indem gewährleistet wird, dass Nachhaltigkeitsfragen und Umweltleistung entlang der gesamten Innovationskette und bei künftigen innovativen Lösungen eingebunden werden; d) verstärkte Einbindung biobasierter Forschung und Innovation in die biobasierte Wirtschaft der Union und stärkere Einbeziehung von FuI-Akteuren, einschließlich Lieferanten von Ausgangsstoffen, in die biobasierten Wertschöpfungsketten; e) Verringerung des Investitionsrisikos im Bereich Forschung und Innovation für biobasierte Unternehmen und Projekte; f) Sicherstellung der Berücksichtigung von Kreislauf- und Umweltaspekten, auch der Beiträge zum Ziel der Klimaneutralität und zum Null-Schadstoff-Ziel, bei der Entwicklung und Durchführung biobasierter Forschungs- und Innovationsprojekte sowie Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber diesen Aspekten.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 46 REG_2021_2085 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich Art. 46 REG_2021_2085 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.