ErwGr. 15

REG_2021_2085 · zur Gründung der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen von „Horizont Europa“ und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 219/2007, (EU) Nr. 557/2014, (EU) Nr. 558/2014, (EU) Nr. 559/2014, (EU) Nr. 560/2014, (EU) Nr. 561/2014 und (EU) Nr. 642/2014

Um einen kohärenten Ansatz zu gewährleisten und die wissenschaftlichen, technologischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Auswirkungen europäischer Partnerschaften in Bezug auf die Ziele von „Horizont Europa“ und die Prioritäten der Union zu erfassen, sollten in dieser Verordnung kollektive allgemeine und gemeinsame spezifische Ziele festgelegt werden, die von allen gemeinsamen Unternehmen verwirklicht werden sollten. Alle gemeinsamen Unternehmen tragen kollektiv zur Erreichung dieser Ziele bei, indem sie ihre individuellen Ziele erreichen. Darüber hinaus werden in den allgemeinen Teilen der vorliegenden Verordnung gemeinsame operative Ziele festgelegt, die sich aus den Zielen ergeben, die für das mit dem Beschluss (EU) 2021/764 des Rates (6) eingerichtete spezifische Programm zur Durchführung von „Horizont Europa“ (im Folgenden „spezifisches Programm zur Durchführung von ‚Horizont Europa‘") festgelegt wurden. Alle gemeinsamen Unternehmen sollten ihre Aufgaben wahrnehmen, um die in der Verordnung über „Horizont Europa“ (Artikel 10 und Anhang III) für europäische Partnerschaften festgelegten Grundsätze und Kriterien zu erfüllen und im Vergleich zu Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Hauptarbeitsprogramms von „Horizont Europa“ einen europäischen Mehrwert zu erbringen. Die Ziele und Aufgaben der gemeinsamen Unternehmen werden durch zusätzliche spezifische Ziele und Aufgaben jedes gemeinsamen Unternehmens ergänzt. Die Anpassung der Interventionslogik einzelner gemeinsamer Unternehmen an „Horizont Europa“ sollte die koordinierte Bewertung der Fortschritte der gemeinsamen Unternehmen im Rahmen der Überwachungs- und Evaluierungstätigkeiten von „Horizont Europa“ unterstützen, wobei die Besonderheiten der gemeinsamen Unternehmen und den jeweiligen politischen Kontext berücksichtigt werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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