ErwGr. 1

REG_2021_337 · zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 im Hinblick auf den EU-Wiederaufbauprospekt und gezielte Anpassungen für Finanzintermediäre und der Richtlinie 2004/109/EG im Hinblick auf das einheitliche elektronische Berichtsformat für Jahresfinanzberichte zur Unterstützung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise

Die COVID-19-Pandemie betrifft Menschen, Unternehmen, die Gesundheitsversorgungssysteme und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten in erheblichem Maße. In ihrer Stellungnahme vom 27. Mai 2020 mit dem Titel „Stunde Europas: Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ betonte die Kommission, dass Liquidität und der Zugang zu Finanzmitteln eine anhaltende Herausforderung bleiben werden. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, die Erholung von dem schweren wirtschaftlichen Schock, der durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurde, durch gezielte Änderungen an den bestehenden Unionsrechtsvorschriften über Finanzdienstleistungen zu unterstützen. Diese Änderungen bilden ein Maßnahmenpaket und werden unter dem Titel „Paket für die Erholung der Kapitalmärkte“ verabschiedet.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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