ErwGr. 10

REG_2021_379 · über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (Neufassung) (EZB/2021/2)

Die EZB muss die Transmission der Geldpolitik und insbesondere die Auswirkung von Zinsänderungen bei Hauptrefinanzierungsgeschäften und gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften sowie der im Rahmen der Programme zum Ankauf von Vermögenswerten getätigten Ankäufe auf die Kreditvergabebedingungen an private Haushalte und nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften überwachen. Damit die EZB die Kreditbedingungen in der Realwirtschaft und die Funktion von Krediten als Gegenposten zu den monetären Aggregaten effizienter und zeitnah überwachen kann, ist es erforderlich, monatlich weitere statistische Daten zu Verbriefungen und anderen Kreditübertragungen von MFIs zu erheben, insbesondere zu Krediten an private Haushalte, aufgegliedert nach Verwendungszweck und zu Krediten an nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften, aufgegliedert nach Laufzeit.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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