ErwGr. 7

REG_2021_379 · über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (Neufassung) (EZB/2021/2)

Zur Verringerung des Meldeaufwands insgesamt ist es wünschenswert, dass die statistischen Daten der monatlichen Bilanzstatistik der Kreditinstitute gemäß der Verordnung (EU) 2021/378 (EZB/2021/1) auch für die regelmäßige Berechnung der Mindestreservebasis von dem Mindestreservesystem der EZB unterliegenden Kreditinstituten verwendet werden. Darüber hinaus sollten die Berichtspflichten in Bezug auf die Mindestreservebasis angepasst werden, um die Meldung von bei mindestreservepflichtigen Kreditinstituten platzierten Einlagen ohne Bezugnahme auf eine bestimmte statistische Klassifikation zu ermöglichen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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