ErwGr. 12

REG_2021_444 · zur Einrichtung des Programms „Zoll“ für die Zusammenarbeit im Zollwesen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1294/2013

Die Zollkontrollausrüstungsinstrumentverordnung wird in Kürze erlassen. Zur Wahrung der Kohärenz und der horizontalen Koordinierung aller Kooperationsmaßnahmen, die den Zoll und die Zollkontrollausrüstung betreffen, sollte deren Umsetzung auf der Grundlage eines einzigen Rechtsakts, nämlich dieser Verordnung, mit einem einzigen Regelwerk erfolgen. Daher sollte mit dem Instrument für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung nur die Anschaffung, Wartung und Modernisierung förderfähiger Zollkontrollausrüstung unterstützt werden, während alle weiteren damit zusammenhängenden Maßnahmen, beispielsweise Kooperationsmaßnahmen zur Ermittlung des Ausrüstungsbedarfs oder gegebenenfalls Schulungen zu der erworbenen Ausrüstung, über das vorliegende Programm gefördert werden sollten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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