ErwGr. 17

REG_2021_444 · zur Einrichtung des Programms „Zoll“ für die Zusammenarbeit im Zollwesen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1294/2013

Die Durchführung dieser Verordnung sollte mittels Arbeitsprogrammen erfolgen. In Anbetracht des mittel- bis langfristigen Charakters der angestrebten Ziele, und um auf den im Laufe der Zeit gesammelten Erfahrungen aufzubauen, sollten sich die Arbeitsprogramme über mehrere Jahre erstrecken können. Durch einen Übergang von Jahresarbeitsprogrammen zu mehrjährigen Arbeitsprogrammen würde sich der Verwaltungsaufwand sowohl für die Kommission als auch für die Mitgliedstaaten verringern. Mehrjährige Arbeitsprogramme sollten höchstens drei Jahre abdecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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