ErwGr. 19

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Die Tourismuswirtschaft, zu der auch das Gastgewerbe zählt, ist ein Bereich, der für die Wirtschaft der Union von großer Bedeutung ist und der derzeit infolge der COVID-19-Pandemie mit einem besonders starken Einbruch seiner Tätigkeit konfrontiert ist. Dieser Einbruch ist für KMU und Familienunternehmen besonders schädlich und hat zu hoher Arbeitslosigkeit geführt. Mit dem Programm „InvestEU“ sollte dazu beigetragen werden, die Erholung, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit des Wirtschaftszweigs und seiner Wertschöpfungsketten zu stärken, indem Finanzierungen und Investitionen unterstützt werden, die einen nachhaltigen, innovativen und digitalen Tourismus fördern, darunter innovative Maßnahmen zur Reduzierung des klimatischen Fußabdrucks und des Umweltfußabdrucks des Wirtschaftszweigs.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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