ErwGr. 22

REG_2021_523 · zur Einrichtung des Programms „InvestEU“ und zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/1017

Wie im Reflexionspapier der Kommission zur sozialen Dimension Europas vom 26. April 2017, in der Mitteilung zur europäischen Säule sozialer Rechte, im EU-Rahmen für das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und in der Mitteilung „Ein starkes soziales Europa für einen gerechten Übergang“ vom 14. Januar 2020 dargelegt, ist die Schaffung einer integrativeren und faireren Union eine zentrale Priorität der Union, um gegen Ungleichheit vorzugehen und Strategien zur sozialen Inklusion in Europa zu fördern. Chancenungleichheit besteht insbesondere beim Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung, zu Kultur und Beschäftigung sowie zur Gesundheitsversorgung und zu Sozialeinrichtungen. Insbesondere, wenn sie auf Unionsebene koordiniert werden, können durch Investitionen in eine auf Sozialkapital, Kompetenzen und Humankapital gestützte Wirtschaft sowie in die Integration schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft die wirtschaftlichen Möglichkeiten verbessert werden. Die COVID-19-Krise hat gezeigt, dass ein erheblicher Bedarf an Investitionen in soziale Infrastruktur besteht. Aus dem Fonds „InvestEU“ sollten Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung gefördert werden, auch in die Neuqualifizierung und die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern, unter anderem in Regionen, die von einer CO2-intensiven Wirtschaft abhängen und vom strukturellen Übergang zu einer Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen betroffen sind. Aus ihm sollten Projekte gefördert werden, die positive soziale Auswirkungen haben und mit denen die soziale Inklusion verbessert wird, indem sie dazu beitragen, die Beschäftigung insbesondere von nicht qualifizierten Arbeitnehmern und Langzeitarbeitslosen in allen Regionen zu erhöhen und die Lage in puncto Gleichstellung von Frauen und Männern, Chancengleichheit, Diskriminierungsverbot, Barrierefreiheit, Solidarität zwischen den Generationen, im Gesundheits- und Sozialbereich und bei Sozialwohnungen sowie in Bezug auf Obdachlosigkeit, digitale Integration, Gemeinwesenarbeit und die Rolle und den Platz junger Menschen in der Gesellschaft und für schutzbedürftige Personen, darunter Drittstaatsangehörige, zu verbessern. Mit dem Programm „InvestEU“ sollten auch europäische Kultur und Kreativität mit sozialer Zielsetzung gefördert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024

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