Mehr als 99 % der Unternehmen in der Union sind KMU, und ihr wirtschaftlicher Wert ist hoch und von entscheidender Bedeutung. Aufgrund ihres vermeintlich hohen Risikos und unzureichender Sicherheiten stoßen sie beim Zugang zu Finanzierungen jedoch auf Herausforderungen. Weitere Herausforderungen rühren daher, dass KMU und sozialwirtschaftliche Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben und deshalb Digitalisierungs- und Internationalisierungsmaßnahmen, auf eine Kreislaufwirtschaft hin orientierte Umwandlungsmaßnahmen, Innovationsmaßnahmen und Maßnahmen zur Weiterqualifizierung ihrer Beschäftigten ergreifen müssen. KMU wurden von der COVID-19-Krise besonders schwer getroffen. Hinzu kommt, dass KMU und sozialwirtschaftliche Unternehmen Zugang zu einem begrenzteren Spektrum von Finanzierungsquellen haben als größere Unternehmen, denn sie begeben üblicherweise keine Anleihen und haben nur begrenzten Zugang zu Börsen und großen institutionellen Anlegern. Innovative Lösungen wie etwa der Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung an einem Unternehmen durch die Beschäftigten gewinnen auch bei KMU und sozialwirtschaftlichen Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Besonders schwierig ist der Zugang zu Finanzierungen für KMU, die hauptsächlich im Bereich der immateriellen Vermögenswerte tätig sind. In der Union ansässige KMU sind stark auf Banken sowie auf Fremdfinanzierung in Form von Überziehungskrediten, Bankdarlehen und Leasing angewiesen. KMU, die vor den genannten Herausforderungen stehen, müssen dadurch unterstützt werden, dass ihnen der Zugang zu Finanzierungen erleichtert wird, und es muss ein stärker diversifiziertes Finanzierungsangebot bereitgestellt werden, um KMU besser in die Lage zu versetzen, die Gründungs-, Wachstums- und Innovationsphase sowie die Phase der nachhaltigen Entwicklung ihres Unternehmens zu finanzieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen und wirtschaftlichen Schocks standzuhalten, mit dem Ziel, die Wirtschaft und das Finanzsystem widerstandsfähiger gegen Rezessionsphasen zu machen und die Fähigkeit der KMU zu erhalten, Arbeitsplätze zu schaffen und für soziales Wohlergehen zu sorgen. Diese Verordnung ergänzt die bereits im Rahmen der Kapitalmarktunion ergriffenen Initiativen.
Der Fonds „InvestEU“ sollte daher auf erfolgreichen Programmen der Union wie etwa dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) aufbauen, digitale Start-up-Unternehmen und innovative KMU unterstützen, damit sie wettbewerbsfähiger werden und expandieren können, und Betriebskapital und Investitionen während des gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens bereitstellen, Finanzierung für Leasinggeschäfte bereitstellen und die Möglichkeit bieten, spezifische, gezieltere Finanzprodukte in Anspruch zu nehmen. Mit dem Fonds sollte auch die Schlagkraft öffentlicher/privater Fondsvehikel, z. B. des Fonds für den Börsengang von KMU, maximiert werden, um KMU dadurch zu unterstützen, dass mehr privates und öffentliches Kapital bereitgestellt wird.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.11.2024
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